Sterilisation - Rechtliche Grundlagen
Seit 2001 sind die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ in Kraft.
Die Forderungen entsprechen sinngemäß dem MPG und Betreiberverordnung Medizinprodukte unter §4 ...
„... Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von Medizinprodukten sind unter Beachtung der Angaben des Herstellers mit geeigneten validierten Verfahren so durchzuführen, dass der Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar gewährleistet ist und die Sicherheit und Gesundheit von Patienten, Anwendern oder Dritten nicht gefährdet wird.“
„... Eine ordnungsgemäße Aufbereitung wird vermutet, wenn die gemeinsame Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim RKI und des BfArM zu den Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten beachtet wird...“
Das Robert-Koch-Institut hat auf seiner Homepage eine Veröffentlichung publiziert, in der in übersichtlicher Form auf die Verwendung von Chemo-Indikatoren zur Überwachung von Dampf-Sterilisationsprozessen eingegangen wird.
Routineüberwachung Dampfsterilisationsprozesse